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Sinfonie Orchester Meilen Statuten vom 22. Juni 2002 I NAME, SITZ UND ZWECK § 1 Unter dem Namen Sinfonie Orchester Meilen (SOM) besteht mit Sitz in Meilen ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Verein stellt sich die Aufgabe, das Musikleben zu fördern und kulturelle Werte zu schaffen. II MITGLIEDSCHAFT § 2 Der Verein besteht aus Aktiv-, Passiv- und
Ehrenmitgliedern. Passivmitglieder können auch juristische Personen sein. § 3 Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit durch
schriftliche Mitteilung an den Vereinspräsidenten erfolgen. Instrumente und
Musikalien, die dem Verein gehören, sind in gutem Zustande zurückzugeben. III ORGANISATION § 4 Die Organe des Vereins sind: § 5 Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel alljährlich im 1. Quartal statt und erledigt folgende Geschäfte:
Zur Generalversammlung sind die Mitglieder durch den Vorstand
acht Tage vorher einzuladen. Die GV ist für Aktive obligatorisch. Anträge der
Mitglieder müssen innert 3 Tagen nach erfolgter Publikation beim Vorstand
eingereicht werden. durch den Vorstand § 6 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Quästor,
dem Aktuar, dem Bibliothekar und 1-3 Beisitzern. Die Amtsdauer beträgt zwei
Jahre, wobei der Präsident und die eine Hälfte des Vorstandes bzw. der
Quästor und die andere Hälfte des Vorstandes nicht gleichzeitig wählbar sind. § 7 Als Kontrollstelle werden auf die Dauer von zwei Jahren zwei Rechnungsrevisoren gewählt, wovon der eine ein Aktivmitglied und der andere ein Passivmitglied sein soll. Sie sind wiederwählbar. IV DIE MUSIKALISCHE LEITUNG § 8 Die musikalische Leitung des Vereins besorgt der
Dirigent mit Unterstützung des Konzertmeisters. V AUFGABEN DES VORSTANDES UND DER REVISOREN; PFLICHTEN DER MITGLIEDER § 9 Der Präsident vertritt das Orchester nach aussen, er
leitet die Versammlungen und Vorstandssitzungen und führt die Oberaufsicht
über den Probenbetrieb. Der ordentlichen GV erstattet er einen Jahresbericht. § 10 Die Revisoren haben nach Ablauf jedes Rechnungsjahres die Rechnung zu prüfen und darüber zuhanden der GV schriftlich Bericht zu erstatten. § 11 Die Vereinsmitglieder unterziehen sich den Anordnungen des Dirigenten und den Vereinsbeschlüssen. Jedes Mitglied ist für das ihm zur Benützung überlassene Instrument und das Notenmaterial verantwortlich und haftet für allfällige selbstverschuldete Schäden. § 12 Die Beschlüsse werden mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. VI FINANZIELLES § 13 Die Einnahmen des Vereins setzen sich wie folgt zusammen: Aktiv-, Passiv- und Gönnerbeiträge, Konzerteinnahmen sowie
allfällige öffentliche und private Zuwendungen. § 14 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen. VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN § 15 Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss von mindestens zwei Dritteln sämtlicher Aktivmitglieder erfolgen. § 16 Allfällig übrigbleibendes Vereinsvermögen ist der Gemeinde Meilen zu übergeben, zuhanden eines später sich bildenden Vereins mit ähnlichen musikalischen Zwecken. § 17 Vorliegende abgeänderte Statuten ersetzen diejenigen vom 31. Januar 1994 und treten mit heutigem Tage nach Annahme durch die Generalversammlung in Kraft. Meilen, 22. Juni 2002 Sinfonie Orchester Meilen
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